Sie als Eigentümer müssen sicherstellen, dass geeignete Probenahmestellen vorhanden sind. Wir bieten Ihnen geeignte Ventile, aber auch die komplette Probnahme mit Legionellenprüfung an.
Die Regelungen der Trinkwasserverordnung richten sich nicht nur an Unternehmen und Einrichtungen, die Trinkwasser für die Allgemeinheit bereitstellen wie
sondern gelten in gleichem Maße für Inhaber sogenannter Trinkwasserinstallationen – früher „Hausinstallationen“.
Mit Trinkwasserinstallationen sind alle Rohrleitungen, Apparate und Armaturen zur Trinkwasserversorgung innerhalb einer Immobilie vom Übergabepunkt des Versorgungsunternehmens (Wasserzähler) bis zur Verbraucherzapfstelle gemeint.
Für den Verantwortlichen, Grundeigentümer oder Verwalter besteht als Betreiber gemäß Trinkwasserverordnung bzw. nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik folgende Pflichten:
Allen Betreibern wird die Verantwortung für den hygienisch einwandfreien Zustand der Trinkwasseranlage und des abgegebenen Trinkwassers übertragen.
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