Das nehmen wir Ihnen ab - Trinkwasseranalyse

Unsere Serviceleistung - Trinkwasseranalyse

Sie als Eigentümer müssen sicherstellen, dass geeignete Probenahmestellen vorhanden sind. Wir bieten Ihnen geeignte Ventile, aber auch die komplette Probnahme mit Legionellenprüfung an.

Bestandsaufnahme

  • Aufnahme der betroffenen Anlagen gemäß TrinkwV
  • Katalogisierung der Entnahmestellen je Anlage
  • Erstellung der Meldeunterlagen

Probenahme

  • Jährliche Probenahme durch zertifizierte Mitarbeiter gem. DIN EN ISO 19458
  • Erstellung und Nachverfolgung der Jahresplanung zur Probenahme in den Folgejahren

Analyse durch zertifiziertes Labor

  • Sachgerechter und fristgerechter Versand der Proben in ein zertifiziertes Labors
  • Durchführung der Analyse und Weiterleitung der Ergebnisse an das Gesundheitsamt innerhalb von 24h
  • Erstellung des Ergebnisberichtes für Sie als Vermieter

Dokumentation

  • Mitteilung des Befunds an den Mieter (vorgeschrieben)
  • ausschließlich positive Befunde werden unverzüglich an das Gesundheitsamt weitergeleitet
  • Empfehlung und Umsetzung erforderlicher Maßnahmen bei positiven Befund
  • Prüfungswiederholung

Mieterkommunikation (je nach Kundenwunsch)

  • Erstellung und jährliche Verteilung der geforderten Mieterinformationen
  • Unterstützung des Kunden bei Integration der Informationen in die jährlichen Abrechnungsunterlagen

Wen betrifft die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001 (2012))?

Die Regelungen der Trinkwasserverordnung richten sich nicht nur an Unternehmen und Einrichtungen, die Trinkwasser für die Allgemeinheit bereitstellen wie

  • Wasserversorgungsunternehmen
  • Krankenhäuser
  • Schulen etc.

sondern gelten in gleichem Maße für Inhaber sogenannter Trinkwasserinstallationen – früher „Hausinstallationen“.

Was ist eine Trinkwasserinstallation/Hausinstallation?

Mit Trinkwasserinstallationen sind alle Rohrleitungen, Apparate und Armaturen zur Trinkwasserversorgung innerhalb einer Immobilie vom Übergabepunkt des Versorgungsunternehmens (Wasserzähler) bis zur Verbraucherzapfstelle gemeint.

Welche grundsätzlichen Pflichten haben Sie als Hauseigentümer bzw. Verwalter in Bezug auf die Trinkwasserinstallation?

Für den Verantwortlichen, Grundeigentümer oder Verwalter besteht als Betreiber gemäß Trinkwasserverordnung bzw. nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik folgende Pflichten:

  • Überwachung und Dokumentation der Betriebsparameter (Temperatur, Druck etc.)
  • Durchführung der vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen
  • Führen eines Betriebsbuchs
  • Anzeige von Grenzwertüberschreitungen und sonstigen Veränderungen des Trinkwassers an das Gesundheitsamt
  • Information der Mieter über die Qualität des Trinkwassers auf der Basis der Informationen des Wasserversorgers, über die Zugabe von Aufbereitungsstoffen und übervorhandene Bleileitungen

Diese hygienischen Maßnahmen sind mindestens zu ergreifen!

  • Jährliche Inspektion des Trinkwassererwärmers (alle zwei Jahre, wenn nötig Reinigung und Entkalkung)
  • jährliche Kontrolle der hydraulischen Einregulierungen
  • monatliche Temperaturmessung und Dokumentation
  • hygienisch-mikrobiologische (Legionellen) Untersuchungen

Allen Betreibern wird die Verantwortung für den hygienisch einwandfreien Zustand der Trinkwasseranlage und des abgegebenen Trinkwassers übertragen.

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