Unsere enmocos® Serviceleistung - Der Energieausweis für Ihre Immobilie

Verbrauchsabhängiger Energieausweis für Wohngebäude

  • Informationsgespräch Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
  • Zusendung Erfassungsbogen
  • Aufnahme des Ist-Zustands
  • Vervollständigung des Erfassungsbogens
  • Bewertung des Ist-Zustands
  • Empfehlung von Kosten/Nutzen orientierten Modernisierungsmaßnahmen
  • Ausstellung Energieausweis
  • Rücksendung aller bereitgestellten Unterlagen
  • Zusendung des Energieausweises in digitaler Form (PDF) und als Urkunde

Vorlage des Energieausweis ist jetzt Pflicht bei Verkauf oder Neuvermietung

Seit Anfang 2009 ist der Energieausweis in Vermietungs- und Verkaufsfällen auch bei allen Wohngebäuden Pflicht. Käufer und Mieter haben ein Recht auf Vorlage des Energieausweises. Seit 2013 müssen Eigentümer ihren Interessenten bei einer Neuvermietung den Ausweis ungefragt vorlegen. Gewerbebauten und andere Gebäude, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen, so genannte Nichtwohngebäude, benötigen seit Juli 2009 einen Energieausweis. Für die Errichtung von Neubauten ist die Ausstellung von Energie- oder Wärmebedarfs-ausweisen schon seit 1995 vorgeschrieben.

 

Jeder der ein Haus kauft oder eine Wohnung mietet, wird in Zukunft einen Energieausweis des Gebäudes einsehen. Anhand eines Energieausweises ist abzulesen, wie hoch die zu erwartenden Energie- bzw. Nebenkosten des neuen Domizils sein werden. In der heutigen Zeit für den Käufer oder Mieter eine immer wichtigere Information. Der Kauf- bzw. Mietentscheid wird dadurch entscheidend beeinflusst.

 

Sie als Eigentümer der Immobilie sollten nunmehr noch stärker darauf achten, dass Ihr Gebäude energetisch dem neuesten Stand der Bau- und Haustechnik entspricht. Steigern bzw. erhalten Sie mit der Modernisierung den Wert Ihrer Liegenschaft.

Wahlweise Bedarf- oder Verbrauchsausweis

Die meisten Gebäudeeigentümer haben eine Wahlfreiheit zwischen Bedarf- und Verbrauchsausweis. Für Neubauten ist grundsätzlich nur ein Bedarfsausweis zulässig. 

Ich bewohne meine Immobilie selbst

Wer sein Gebäude selbst bewohnt und weder neu vermietet noch verkauft, benötigt auch in Zukunft keinen Energieausweis!

Modernisierungsempfehlungen zur Verbesserung der energetischen Güte der Immobilie sind nicht verpflichtend

Ob eine alte Heizungsanlage ausgetauscht werden muss, ist in der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Die EnEV ist auch die rechtliche Grundlage für den Wärmeschutz von Gebäuden. Zusätzlich können im Zusammenhang mit der Erstellung eines Energieausweises an einem Gebäude Sanierungspotenziale diagnostiziert werden. Wird ein Energieausweis ausgestellt, entstehen aus den Ergebnissen keine unmittelbaren Sanierungsverpflichtungen.

 

 

Bildquelle Energieagentur NRW
Bildquelle Energieagentur NRW

Telefonisch, schriftlich oder persönlich- Wir antworten Ihnen gerne

Sparen Sie Zeit, Kosten und Personal und nutzen Sie die kundengerechten Dienstleistungen von enmocos.

 

Rufen Sie uns jetzt an oder nutzen Sie unser Kontaktformular

zurück zur Startseite

Büro Rhein - Main

Friedenstr. 57

D - 65189 Wiesbaden

 

Phone   0611 - 99320-14

Fax       0611 - 99320-20

 

Büro Niederrhein

Johann-Georg-Halske-Str. 3 a

D - 41352 Korschenbroich

 

Phone   02161 - 308972-0

Fax       02161 - 308972-19

 

E-Mail    info@enmocos.de