Seit Anfang 2009 ist der Energieausweis in Vermietungs- und Verkaufsfällen auch bei allen Wohngebäuden Pflicht. Käufer und Mieter haben ein Recht auf Vorlage des Energieausweises. Seit 2013 müssen Eigentümer ihren Interessenten bei einer Neuvermietung den Ausweis ungefragt vorlegen. Gewerbebauten und andere Gebäude, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen, so genannte Nichtwohngebäude, benötigen seit Juli 2009 einen Energieausweis. Für die Errichtung von Neubauten ist die Ausstellung von Energie- oder Wärmebedarfs-ausweisen schon seit 1995 vorgeschrieben.
Jeder der ein Haus kauft oder eine Wohnung mietet, wird in Zukunft einen Energieausweis des Gebäudes einsehen. Anhand eines Energieausweises ist abzulesen, wie hoch die zu erwartenden Energie- bzw. Nebenkosten des neuen Domizils sein werden. In der heutigen Zeit für den Käufer oder Mieter eine immer wichtigere Information. Der Kauf- bzw. Mietentscheid wird dadurch entscheidend beeinflusst.
Sie als Eigentümer der Immobilie sollten nunmehr noch stärker darauf achten, dass Ihr Gebäude energetisch dem neuesten Stand der Bau- und Haustechnik entspricht. Steigern bzw. erhalten Sie mit der Modernisierung den Wert Ihrer Liegenschaft.
Die meisten Gebäudeeigentümer haben eine Wahlfreiheit zwischen Bedarf- und Verbrauchsausweis. Für Neubauten ist grundsätzlich nur ein Bedarfsausweis zulässig.
Wer sein Gebäude selbst bewohnt und weder neu vermietet noch verkauft, benötigt auch in Zukunft keinen Energieausweis!
Ob eine alte Heizungsanlage ausgetauscht werden muss, ist in der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Die EnEV ist auch die rechtliche Grundlage für den Wärmeschutz von Gebäuden. Zusätzlich können im Zusammenhang mit der Erstellung eines Energieausweises an einem Gebäude Sanierungspotenziale diagnostiziert werden. Wird ein Energieausweis ausgestellt, entstehen aus den Ergebnissen keine unmittelbaren Sanierungsverpflichtungen.
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