Die Betriebskostenabrechnung ist für Vermieter und Mieter eine lästige Pflicht. Der Mieter muss die von ihm und vor allem durch seinen Energieverbrauch verursachten Nebenkosten selbstverständlich bezahlen. Der Vermieter muss ihm dafür eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung erstellen. Die Abrechnung gibt immer mal wieder Anlass für Unstimmigkeiten. Minimieren Sie Ihren Zeitaufwand durch die Nutzung unseres Abrechnungsservice.
Wir bieten Eigentümern und Verwaltern von Mehrfamilienhäusern eine kompetente Hilfestellung, die Betriebskostenabrechnung anhand ausgereifter und anpassbarer Softwareunterstützung ordnungsgemäß zu erstellen.
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) vom 25.11.2003 (BGBl. I 2346, 2347) gilt für den frei finanzierten sowie für den öffentlich geförderten Wohnungsbau und bestimmt schlussendlich, welche Kosten der Vermieter auf den Mieter umlegen kann; bei frei finanzierten Wohnungen allerdings nur, sofern die Übernahme auf den Mieter vereinbart ist.
Betriebskosten im Sinn der Verordnung sind:
Nicht zu den umlegbaren Betriebskosten gehören:
Die Betriebskostenabrechnung muss gedanklich und rechnerisch nachvollziehbar sein, und sie muss mindestens ausweisen:
Die Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch (z.B. Heizung, Warm- und Kaltwasser) oder einer unterschiedlichen Verursachung (z. B. Müll) durch die Mieter abhängen, sind möglichst auch entsprechend verbrauchs- bzw. verursachungsabhängig umzulegen.
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